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Neufassung Umschlüsselungsverzeichnis zur Ausfuhrliste 2021

eTAR DATA Exportkontrolle Umschlüsselungsverzeichnis Ordner

Das aktualisierte Umschlüsselungsverzeichnis als Hilfsmittel zur Dual-Use-Prüfung mit eTAR DATA

 

Für die Dual-Use-Prüfung bei der Exportkontrolle gleicht unsere Softwarelösung eTAR DATA die zugeordnete Zolltarifnummer mit dem Umschlüsselungsverzeichnis der BAFA und des TARIC ab. Dabei berücksichtigt das hinterlegte Umschlüsselungsverzeichnis den Stand des Anhang I der EG-Dual-Use-VO durch die Verordnung (EU) Nr. 2020/1749 vom 7. Oktober 2020, den Stand der Ausfuhrliste durch die 16. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 26. Oktober 2020 sowie die aktuellen Kapitel des Warenverzeichnisses zur Außenhandelsstatistik für 2021.

Exportkontrolle nicht immer eindeutig

Wer exportieren möchte, muss vorerst überprüfen, ob die zu exportierenden Güter vom Anhang der DualUse-VO oder der Ausfuhrliste erfasst werden und damit exportkontrollrelevant sind oder nicht. Dabei müssen für jedes einzelne Gut die Exportkontrollvorschriften im internationalen und europäischen Bereich berücksichtigt werden. Dies kann viel Ressourcen in Anspruch nehmen, da die Rechtslage und die Zuordnungen nicht immer eindeutig sind.

Dual-Use-Prüfung mit Hilfe des Umschlüsselungsverzeichnis

In unserer Datenbank eTAR DATA erfolgt die erste Einstufung der Exportkontrollrelevanz über das Umschlüsselungsverzeichnisses. Dabei geht das Umschlüsselungsverzeichnis von der Nummer des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik aus und stellt diese mit der entsprechenden Nummer in den Anhängen der EG-Dual-Use-Verordnung der BAFA gegenüber. Unsere zoll- und exportkontrollrechtlich geschulten Mitarbeiter prüfen und validieren die Treffer. Bei Bedarf werden die Treffer mit gesonderten Hinweisen zu den jeweiligen Vorschriften gekennzeichnet.