Zwei Monate nach dem endgültigen Brexit ist die Lage ernster denn je. Unternehmen klagen über den hohen bürokratischen Aufwand und die gestiegenen Kosten, während der Stau an den Grenzpunkten zwischen Europa und Großbritannien immer länger wird. Zurecht fragen sich die Handelspartner, ob sich dieser enorme Aufwand überhaupt noch lohnt.
Davon sind insbesondere Kleinunternehmen und Mittelständler betroffen. Oftmals werden diese seit dem Brexit zum ersten Mal mit Zollexport und -import konfrontiert. So ist es kaum verwunderlich, dass viele Kleinsendungen allein schon an den Formalitäten scheitern.
eDOC AS berichtet aus der Praxis
Zunehmend erreichen uns Anfragen von verärgerten Klein- und Mittelständlern zum Thema Brexit. Dabei spielt die Handelsrichtung keine Rolle – für die meisten gilt: „Das altbekannte Geschäft geht mit dem Brexit nicht mehr auf.“
Speditionssendung aus Deutschland nach England
Um eine industrielle Fertigungsanlage nach England zu verschiffen, bedurfte es früher einer einfachen Intrastattmeldung, so berichtet ein verärgerter Kunde. Heute wird vorab nach einer Zolltarifnummer verlangt.
Um die Fertigungsanlage in den Zolltarif einzuordnen, fehlt es an Expertise und Zeit. Dabei haftet der Kleinunternehmer selbst.
Lebensmittel aus Deutschland nach Großbritannien
Wer Lebensmittel grenzüberschreitend einkaufen möchte, muss die unterschiedlichen Gesundheitsvorschriften beachten, auf die Ursprünge der einzelnen Lebensmittel eingehen und im besten Fall gleich noch zwei Zolltarifnummern identifizieren: eine für die Ausfuhr aus Deutschland, und eine für die Einfuhr nach Großbritannien.
Schade, so eine Kundin. Damit rentiere sich die kleine Restaurantkette mit deutscher Küche nicht mehr. Das ganze Konzept muss neu ausgerichtet werden.
Waren mit einem Wert von über 6.000 € aus Deutschland nach England
Zwar gilt der Nulltarif für Waren mit einem nachgewiesenen Ursprung aus der EU bei der Einfuhr nach Großbritannien. Jedoch schützt dieser nicht vor weiteren Kosten. Wer nämlich Waren mit einem Wert von über 6.000 € nach Großbritannien exportieren möchte, muss seit dem Brexit als „Registrierter Ausführer“ im heimischen Hauptzollamt gelistet sein. Wer diese Regelung missachtet oder schlichtweg übersieht, zahlt Strafen.