Mit dem Ablauf der Übergangsfrist Ende Dezember 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten. Mit dem Brexit wurde ein Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien verabschiedet.
Das Handelsabkommen schließt nur den Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich (UK) und der Europäischen Union (EU) ein und gewährt Zollfreiheiten für Ursprungserzeugnisse aus dem UK oder der EU. Allerdings wird damit die Präferenzabwicklung im Hinblick auf alle anderen Abkommen der EU nicht miteingeschlossen.
Präferenzen neu berechnen
Waren aus dem Vereinigten Königreich sind nach Ablauf der Übergangsfrist keine EU-Waren mehr und damit nicht mehr dahingehend präferenzberechtigt.
Ähnliches gilt für Vormaterialien aus UK, welche mit dem Brexit ihren präferentiellen Ursprung verlieren. Sie werden als Vormaterialien ohne Ursprung behandelt. Be- und Verarbeitungen im Vereinigten Königreich sind nicht mehr ursprungsbegründend. Das gilt laut EU-Kommission auch rückwirkend für bereits gelieferte Waren.
Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Präferenzkalkulation. Wer Waren in Großbritannien produziert, be- oder verarbeitet oder verarbeiten lässt, muss gegebenenfalls eine Präferenzkalkulation erneut durchführen.
Lieferantenerklärungen neu anfordern
Mit den Änderungen der Ursprungsregeln verlieren Lieferantenerklärungen aus dem Vereinigten Königreich, welche vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden, grundsätzlich ihre Gültigkeit. Ausnahmen und weitere Regelungen finden Sie hier.
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, welche eine Verbindung oder Handelsbeziehung in das Vereinigte Königreich pflegen, sind von den zoll -und präferenzrechtlichen Änderungen betroffen. Hier gilt es sich den neuen bürokratischen Herausforderungen zu stellen und sich mit den Präferenz- und Ursprungsproblematiken proaktiv zu befassen.
Hilfe statt Hektik
eDOC AS unterstützt Sie bei dabei, Ihren Warenursprung festzustellen und die benötigte Datenbasis zu vervollständigen – damit Sie Ihre Präferenzkalkulation problemlos durchführen können!
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Zusätzlich fordert eDOC AS Lieferantenerklärungen an, prüft diese formal, fordet ggf. fehlende Informationen an und ordnet diese Ihren Außenhandelsstammdaten zu.
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