Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht unterliegt einem permanenten Wandel. Immer zum Jahresanfang treten zahlreiche Änderungen in den Bereichen Zoll, Präferenzrecht und Exportkontrolle in Kraft. Für exportierende Unternehmen gilt es diese laufenden Änderungen zu überblicken und zu überprüfen, ob die von ihnen bislang verwendeten Zolltarifnummern betroffen sind und ob ggf. Handlungsbedarf besteht.
Die Änderungen für 2021 stehen nun fest und können hier in einer Gegenüberstellung des statistischen Bundesamtes DESTATIS nachgelesen werden.
Die wichtigsten Änderungen
Ab dem 01.01.2021 erhalten Nordirland und Großbritannien neue Ländercodes. Für Ausfuhren aus der EU nach Nordirland wurde der Ländercode XI vergeben, für Ausfuhren aus der EU nach Großbritannien wurde der Ländercode XU vergeben. Weitere zollrechtliche Folgen aus dem Brexit wurden noch nicht offiziell veröffentlicht.
Viele Änderungen für 2021 betreffen Waren, die im Zusammenhang mit Covid-19 stehen. So bekommt der Impfstoff gegen Corona-Viren eine neue Zolltarifnummer (3002 20 00), Differenzierungen bei Gesichtsschutzmasken (ex 6307 90) sowie bei Beatmungsgeräten (ex 9019 20) werden eingeführt.
Um bei den ständigen Änderungen am Laufenden zu bleiben, empfiehlt es sich, die Außenhandelsstammdaten regelmäßig zu aktualisieren um falsche Anmeldungen (Extra- wie Intrastat) zu vermeiden. Die eDOC AS bietet einen umfassenden Service im Stammdatenmanagement, insbesondere für die Pflege und Aktualisierung von Stammdaten im Außenhandel (Zolltarifnummern, Exportkontrolle).