Exportkontrolle mit eDOC AS
Um die innere und äußere Sicherheit eines Landes gewährleisten zu können, werden Exportkontrollen immer schärfer. Im- und exportierende Unternehmen müssen Exportkontrollvorschriften im internationalen und europäischen Bereich berücksichtigen.
Wir prüfen selbst große Materialstämme im Zuge der Exportkontrolle schnell und effizient.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Prüfung nach EG-Dual-Use-Verordnung
- Dual-Use-Prüfung über Umschlüsselungsverzeichnis des Zolls
- Landesspezifische Embargo-Prüfungen
- Ausfuhrlistenprüfung
- Ermittlung der Codierung für Verbote und Beschränkungen
- Berücksichtigung des Kriegswaffenkontrollgesetzes
- Gültigkeitsvalidierung der Ergebnisse
- Im- und Export in ERP-System
Umfang
-
Schritt 1
Sichtung -
Schritt 2
Schnittstelle zum Umschlüsselungsverzeichnis -
Schritt 3
EG-Dual-Use-Verordnung -
Schritt 4
Identifikation und Kennzeichnung
Sichtung
Sichtung
Im ersten Schritt der Stichprobenanalyse prüfen wir die vorhandene Datenqualität Ihres Materialstammes. Für eine effiziente Unterstützung sind vollständige und korrekte Außenhandelsstammdaten erforderlich. Das wird in der Leistung der Vergabe korrekter Zolltarifnummern gewährleistet.
Schnittstelle zum Umschlüsselungsverzeichnis
Schnittstelle zum Umschlüsselungsverzeichnis
Das Umschlüsselungsverzeichnis des Zolls basiert auf den Daten der Ausfuhrliste und den Kapiteln des Warenverzeichnisses zur Außenhandelsstatistik (WA). In unserer Softwarelösung eTAR DATA bildet die vergebene Zolltarifnummer die Schnittstelle zum Umschlüsselungsverzeichnis. Die Zolltarifnummer wird einer oder mehreren Ausfuhrlistennummern (ALNUM) und einer stark verkürzten Beschreibung zugeordnet. Diese „Treffer“ werden von unseren Experten bestätigt oder ausgeschlossen.
EG-Dual-Use-Verordnung
EG-Dual-Use-Verordnung
Nach Sichtung und Beurteilung der Treffer im Umschlüsselungsverzeichnis folgt die Prüfung in den Anhängen der EG-Dual-Use-Verordnung. Durch die Softwarelösung eTAR DATA werden die Treffer im Umschlüsselungsverzeichnis an der richtigen Stelle in den Anhängen der EG-Dual-Use-Verordnung verknüpft.
Identifikation und Kennzeichnung
Identifikation und Kennzeichnung
Unsere exportkontrollrechtlich geschulten Mitarbeiter verfolgen die Treffer in den Anhängen der EG-Dual-Use-Verordnung. Die Validierung der Treffer erfolgt mit Hilfe folgender Quellen:
- Technische Spezifikation
- Zeichnungen
- Produktkataloge
- Zolltarifnummer
Die Kennzeichnung der validierten Treffer sowie Hinweise zu den jeweiligen Vorschriften erfolgen direkt in Ihrem ERP-System.