CBAM Berichte erstellen
Das CBAM ist notwendig, um die Klimakrise ökologisch & wirtschaftlich effektiv zu bekämpfen. Gleichzeitig führt er zu enormen administrativen Herausforderungen für die Unternehmen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der CBAM-Berichterstellung.

CBAM - Carbon Border Adjustment Mechanism

Im Mai 2023 führte die Europäische Kommission den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ein, das erste weltweite Emissionshandelssystem für Importeure. Ab dem 1. Oktober 2023 verpflichtet der CBAM EU-Unternehmen, die bestimmte Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren, die enthaltenen CO2-Emissionen zu bestimmen und entsprechende CBAM-Zertifikate zu erwerben. Dies sorgt dafür, dass Importe mit dem gleichen CO2-Preis belastet werden wie EU-produzierte Waren.

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Seit April kontrolliert die DEHSt erstmals die CBAM-Emissionsberichte. Unternehmen ohne vollständige Meldung erhalten Mahnungen und Fristen. Wer rechtzeitig reagiert, kann Bußgelder und Einschränkungen vermeiden – und seine Handlungsfähigkeit im CBAM sichern.

Ab Januar 2026 dürfen nur autorisierte 'CBAM-Declarants' betroffene Produkte importieren. Unternehmen müssen hierfür einen Antrag stellen. Nach Genehmigung sind sie verpflichtet, jährlich die in ihren Importen enthaltenen Emissionen zu melden. Dazu müssen sie wissen, wie viele Emissionen bei der Herstellung der Waren freigesetzt wurden. Basierend auf diesen Emissionen müssen CBAM-Zertifikate erworben und abgegeben werden. Zusätzlich müssen Unternehmen am Ende jedes Quartals eine Anzahl an Zertifikaten vorhalten, die mindestens 80 % der bis dahin importierten Emissionsmenge entspricht.

Beratung und Erstellung der CBAM-Berichte

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) prüft seit April die Emissionsberichte im Rahmen des CBAM. Wer seine Pflichten nicht erfüllt, riskiert Mahnungen, Fristen und mögliche Sanktionen. Jetzt gilt es, aktiv zu werden: Mit korrekten und fristgerechten Berichten lassen sich Risiken vermeiden und die Voraussetzungen für eine reibungslose Teilnahme am CBAM sichern.

Wir beraten Sie zum Thema CBAM und übernehmen auch gerne die Erstellung der CBAM-Berichte. Mit unserem Software-Partner haben wir die optimale Plattform, damit Sie einfach und schnell saubere Berichte einreichen können.

Die nächsten CBAM-Deadlines:

  • Seit 1. Januar 2025 Neue Vorschriften für Emissionsdaten
    Es dürfen nur noch Emissionsdaten verwendet werden, die nach der einzigartigen CBAM-Methode berechnet wurden.

  • Seit April Prüfung der Emissionsberichte
    Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) prüft die Emissionsberichte im Rahmen des CBAM.
  • 31. Dezember 2025 Ende der Übergangsphase
    Die CBAM-Übergangsphase endet und am nächsten Tag treten die Anforderungen für den Zertifikatskauf und die Berichterstattung in Kraft.

  • 1. Januar 2026 Vollständige Umsetzung des CBAM
    Die Übergangsphase ist beendet und EU-Unternehmen müssen nun alle CBAM-Anforderungen berücksichtigen, einschließlich Zertifikatkauf und Berichterstattung.

Ihre Ansprechpartner bei uns im Team

Schreiben Sie uns an vertrieb@edoc-as.de oder kontaktieren Sie direkt unsere Ansprechpartner:

 

Patricia Edsen - Junior Sales Consultant
+49 (0) 170 2430611

 

Jona Mirbach-Unke - Junior Sales Consultant
+49 (0) 40 524 7398-40

Weitere Ansprechpartner
Patricia Edsen
Junior Sales Consultant
Jona Mirbach-Unke
Junior Sales Consultant