CBAM Berichte erstellen
Das CBAM ist notwendig, um die Klimakrise ökologisch & wirtschaftlich effektiv zu bekämpfen. Gleichzeitig führt er zu enormen administrativen Herausforderungen für die Unternehmen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der CBAM-Berichterstellung.

CBAM - Carbon Border Adjustment Mechanism

Im Mai 2023 führte die Europäische Kommission den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ein, das erste weltweite Emissionshandelssystem für Importeure. Ab dem 1. Oktober 2023 verpflichtet der CBAM EU-Unternehmen, die bestimmte Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren, die enthaltenen CO2-Emissionen zu bestimmen und entsprechende CBAM-Zertifikate zu erwerben. Dies sorgt dafür, dass Importe mit dem gleichen CO2-Preis belastet werden wie EU-produzierte Waren.

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Anfangs betrifft der CBAM energieintensive Branchen, die stark im internationalen Handel vertreten sind, einschließlich Zwischen- und Enderzeugnisse. Der Anwendungsbereich wird schrittweise erweitert.

Ab Januar 2026 dürfen nur autorisierte 'CBAM-Declarants' betroffene Produkte importieren. Unternehmen müssen hierfür einen Antrag stellen. Nach Genehmigung sind sie verpflichtet, jährlich die in ihren Importen enthaltenen Emissionen zu melden. Dazu müssen sie wissen, wie viele Emissionen bei der Herstellung der Waren freigesetzt wurden. Basierend auf diesen Emissionen müssen CBAM-Zertifikate erworben und abgegeben werden. Zusätzlich müssen Unternehmen am Ende jedes Quartals eine Anzahl an Zertifikaten vorhalten, die mindestens 80 % der bis dahin importierten Emissionsmenge entspricht.

Beratung und Erstellung der CBAM-Berichte

Wir beraten Sie zum Thema CBAM und übernehmen auch gerne die Erstellung der CBAM-Berichte. Mit unserem Software-Partner haben wir die optimale Plattform, damit Sie einfach und schnell saubere Berichte einreichen können.

Die nächsten Deadlines:

  • 31. Dezember 2024 Weitere Einschränkungen für die Verwendung von Standard-Emissionsdaten
    Emissionsdaten, die durch ein Emissionshandelssystem oder ein verpflichtendes Emissionsüberwachungssystem an der jeweiligen Anlage erhoben werden, werden nicht mehr akzeptiert.

  • Ab 1. Januar 2025 Neue Vorschriften für Emissionsdaten
    Es dürfen nur noch Emissionsdaten verwendet werden, die nach der einzigartigen CBAM-Methode berechnet wurden.

  • 31. Dezember 2025 Ende der Übergangsphase
    Die CBAM-Übergangsphase endet und am nächsten Tag treten die Anforderungen für den Zertifikatskauf und die Berichterstattung in Kraft.

  • 1. Januar 2026 Vollständige Umsetzung des CBAM
    Die Übergangsphase ist beendet und EU-Unternehmen müssen nun alle CBAM-Anforderungen berücksichtigen, einschließlich Zertifikatkauf und Berichterstattung.

Ihre Ansprechpartner bei uns im Team

Schreiben Sie uns an vertrieb@edoc-as.de oder kontaktieren Sie direkt unsere Ansprechpartner:

 

Patricia Edsen - Junior Sales Consultant
+49 (0) 170 2430611

 

Stephan Klein - Head of Customs & Export Service
+49 (0) 40 5247398 61

Weitere Ansprechpartner
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Stephan Klein
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